Wanderroute "Vom Gletscher zum Wein" (Etappe 13, Nordroute) | © Steiermark Tourismus | Manfred Polansky

Unterwegs in den Bergen

Weiterhin bitte mit Eigenverantwortung und Rücksichtnahme


Neben dem Apell der Bergrettung haben der Österreichische Alpenverein und die Naturfreunde in Zusammenarbeit mit dem Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) Leitlinien erarbeitet, die altvertraute Sicherheitsvorkehrungen um zumutbare Maßnahmen erweitern, um so das Infektionsrisiko bei gemeinsamen Unternehmungen zu minimieren.

 

  • Risikobereitschaft zurücknehmen, d.h. deutlich unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze bleiben.
  • Abstand halten, d.h. mindestens 2 m und einen Mund-Nasen-Schutz verwenden, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand unterschritten werden muss.
  • Bergsport nur in Kleingruppen
  • Gewohnte Rituale unterlassen (z.B. Händeschütteln, Umarmungen, Trinkflasche anderen anbieten)
  • Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel gehören für die nächste Zeit neben der allgemeinen Notfallausrüstung auch in den Rucksack.
  • Mund-Nasen-Schutz bei Fahrgemeinschaften beachten
  • Im Notfall wie immer: Als Ersthelfer nach den allgemein üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.

 

Zudem sind zu nachfolgenden Bereichen sportspezifische Empfehlungen gegeben:

 

Sportklettern (Klettergärten) & Bouldern Outdoor

  • Umsetzen der Grundregeln.
  • Regelmäßiges Desinfizieren der Hände.
  • Das Seil beim Klippen nicht in den Mund nehmen.
  • Die eigene Ausrüstung verwenden: Expressschlingen, Sicherungsgerät, Seil.
  • Partnercheck auf Distanz: Die Partner fordern sich gegenseitig zur Überprüfung von Knoten, Karabiner, Sicherungsgerät und Gurt auf und beobachten sich dabei gegenseitig.
  • Spotten mit Mund-Nasen-Schutz und anschließender Desinfektion der Hände.

 

Klettersteig

  • Umsetzen der Grundregeln.
  • Verzicht, wenn bereits mehrere am Steig unterwegs und Staus absehbar sind.
  • Rücksichtnahme und Abwarten am Einstieg.
    Geschwindigkeit so wählen, dass man nicht auf andere Personen aufläuft.
  • Überholen nur, wo die Abstandsregel eingehalten werden kann und kein Sicherungsbedarf besteht (Absätze, Bänder).
    Ausstiegsbereich nach Beendigung des Klettersteigs rasch verlassen.
  • Klettersteige nicht in der Gegenrichtung begehen.
  • Klettersteig-Handschuhe verwenden.

 

Mehrseillängen/Alpinklettern/Hochtouren

  • Umsetzen der Grundregeln.
  • Maximal zwei Personen am Standplatz.
  • Partnercheck auf Distanz: Die Partner fordern sich gegenseitig zur Überprüfung von Knoten, Karabiner, Sicherungsgerät und Gurt auf und beobachten sich dabei gegenseitig.
  • Hände desinfizieren vor und nach einer Klettertour.

 

Mountainbike/Tourenrad

  • Umsetzen der Grundregeln.
  • Höhere Geschwindigkeiten erfordern größere Abstände beim Hintereinanderfahren: 5 m bergauf, 20 m bergab und in der Ebene.
  • Wenn überholen, dann rasch und nur, wenn der seitliche Mindestabstand von 2 m eingehalten werden kann.

 

Unterwegs mit unseren Bergführern

  • Auch Bergführer durften ihre Arbeit wieder aufnehmen. Geführten Touren sind also wieder möglich.

 

Hütten/Schutzhütten

  • Die leibliche Verpflegung auf den Hütten/Gastronomie ist bereits seit dem 15. Mai 2020 wieder möglich.
  • Das Übernachten in Hütten/Schutzhütten ist seit dem 29. Mai 2020 wieder möglich. Falls eine Hütteneinkehr geplant ist, bitte vorab anrufen, denn in alpinen Lagen sperren Hütten fallweise erst im Laufe des Juni auf.
  • Um allen einen bestmöglichen Aufenthalt bereiten zu können, sind bitte nachfolgende Punkte zu beachten:
    • Besuchen Sie unsere Hütten nur in gesundem Zustand!
    • Bringen Sie einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit!
    • Reservieren Sie Ihren Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kann leider kein Schlafplatz zur Verfügung gestellt werden.
    • Die Übernachtung erfolgt nur mit eigenem Schlafsack und Polster-/Kissenbezug (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – Hüttenschlafsäcke alleine wärmen in der Regel nicht ausreichend)!
    • Falls in Schlaflagern keine räumlichen Trennungen eingerichtet werden können, muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen eingehalten werden.

 

Quelle: Bergrettung, Alpenverein, Naturfreunde, Verband alpiner Vereine Österreichs