Achtung bei Werbemaßnahmen in Deutschland

Diese Rechtsinformation betrifft die Werbung von österreichischen Beherbergern am deutschen Markt.


Herbst-Stillleben | © Steiermark Tourismus | Eva Mark

Achtung: Bei Schaltung von Werbeanzeigen, Kleinanzeigen und Inseraten in deutschen Printmedien (Tageszeitungen, Magazine) durch österreichische Beherberger sowie bei Werbebeilagen zu deutschen Printmedien ist Vorsicht geboten! Bei Produktwerbungen sind die Informationspflichten nach dem dt. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (DUWG=in Umsetzung der „EU- RICHTLINIE über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern“) strikt einzuhalten. Bei Gesetzesverletzungen drohen Abmahnungen durch verschiedene dt. Klageverbände (inkl. Strafzahlungen) sowie einstweilige Verfügungen deutscher Gerichte.

 

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Werbung in allen Kommunikationsmitteln, mit denen ein Beherberger Verbraucher anspricht (Werbeanzeigen, Prospekte, Plakate, Newsletter, Radio- und Fernsehspots, Websites, Download von pdfs, E-Mails, Kurznachrichten (SMS), Telefax oder Telefon etc.).