Stand: 29. September 2021 (9 Uhr)
Mit den 3 Gs geht´s los.
Wenn Gast entweder getestet, geimpft oder genesen ist, kann der Steiermark-Urlaub beginnen.
Getestet: behördlich anerkannte negative Testergebnisse.
Geimpft: Bestätigung des Impfstatus.
Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.
Ein „3-G“-Nachweis ist für nachfolgende Bereiche verpflichtend:
- Gastronomie
- körpernahe Dienstleistungen
- Hotellerie und Beherbergung
- Freizeiteinrichtungen (von Seilbahnen bis Adventmärkte)
- Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- nicht öffentliche Sportstätten
- Zusammenkünfte (ab 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern)
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
- Reisebusse und Ausflugsschiffe
- Trauungen, Taufen, Erstkommunion, Firmung
Maßnahmen für den Wintertourismus
Die 3-G-Regeln und die FFP2-Masken sind die grundlegenden Bestimmungen. Alle Details im Punkt "herzlich willkommen"
Alle aktuellen Maßnahmen finden Sie im Punkt "herzlich willkommen".
Die aktuelle Übersicht des Leitfadens für einen sicheren Herbst finden Sie auf www.sichere-gastfreundschaft.at.
Bitte nützen Sie das Corona-Service von Steiermark Tourismus
Für Ihre Gästeinformationen verlinken Sie bitte gerne auf www.steiermark.com/corona bzw. www.steiermark.com/en. Diese Seiten werden werktäglich auf den aktuellen Stand gebracht.
Gästeregistrierung für Betriebe: Kostenlos & sofort verfügbar
In Abstimmung mit den Tourismusregionen wurden von Steiermark Tourismus verschiedene Optionen für eine schnelle und einfache digitale Registrierung geprüft. Mit Feratel wurde ein Partner gefunden, der mit sieben von neun Tourismus-Regionen bereits kooperiert und mit dem rund 9.000 Gastronomiebetriebe, Sehenswürdigkeiten sowie Ausflugsziele schon arbeiten. Die Details finden Sie bitte hier: www.steiermark.com/registrierung
80 Kolleginnen in den Regionen wurden geschult, damit jeder weiß, wie das Tool funktioniert und die Freischaltung für die Betriebe anstandslos funktionieren kann. Im Newsletter vom Freitag, 14. Mai 2021, informierten wir auch darüber. Bitte melden Sie sich dazu in Ihrer Region bei diesen Kontakten an.
Wichtig für Ihre Gäste bei z. B. einem Besuch in einem Gasthaus oder Ausflugsziel: Weisen Sie Ihre Gäste auf das Gästeregistrierungstool hin, damit das Registrieren bei Ihnen vor Ort dann leichter fällt.
Hier zum digitalen Registrierungstool: www.steiermark.com/gaesteregistrierung
Hier alle Infos zu diesem System myVisitPass Steiermark für Gäste: https://www.steiermark.com/registrierung/gaeste-einheimische
Informationen zum Testen siehe Rubrik Testen.
Informationen zum "Grünen Pass" siehe Rubrik "Grüner Pass".
Weiter gilt: Halten wir uns an die Vorgaben und helfen wir gemeinsam, eine Überlastung der intensivmedizinischen Einrichtungen zu verhindern und die Ansteckungen zu reduzieren.